Frage 143 von 180 · SRC Funkschein

Wann darf eine Seefunkstelle, wenn sie Hilfe leisten kann, den Empfang eines DSC-Notalarms auf UKW im Sprechfunkverfahren bestätigen?

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Richtige Antwort zu Frage 143

  • B: Nach Bestätigung durch eine Küstenfunkstelle oder einer angemessenen Wartefrist
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